FAQ
Häufig gestellte Fragen
Frage 1: Ist die GB Psych nur dazu da, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen?
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Erhaltung der Gesundheit, der Zufriedenheit, sowie die langfristige Bindung der Mitarbeitenden zentrale Aspekte, zu denen die GB Psych einen entscheidenden Beitrag leistet.
Frage 2: Werden bei der GB Psych Mitarbeitende mit psychischen Belastungen identifiziert und stigmatisiert?
Nein, die GB Psych dient der Prävention psychischer Belastungen. Untersucht wird dabei nicht die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern die Arbeitsbedingungen. Die Anonymität der Befragten wird dabei in jedem Schritt gewährleistet.
Frage 3: Endet die GB Psych nach der Erhebung durch den Fragebogen?
Nein, eine GB Psych ist ein Prozess und umfasst alle oben genannten Schritte. Am Ende einer GB Psych sollten zielgerichtete Maßnahmen stehen. Ohne Maßnahmenableitung und Erfolgskontrolle wird Misstrauen gegenüber dem Arbeitgeber und der Erfolgskontrolle erzeugt.
Frage 4: Kann die GB Psych auch unternehmensintern durchgeführt werden?
Die GB Psych wird bestenfalls von einem multiprofessionellen Team mit Kompetenzen im Bereich Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik durchgeführt. So kann der komplette Prozess abgedeckt und die einzelnen Schritte professionell umgesetzt werden.
Frage 5: Was sind psychische Belastungen?
Darunter wird die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ verstanden (Definition nach der DIN EN ISO 10075- 1 (1a)). Es kann sich dabei um eine Vielzahl relevanter psychischer Einflüsse bei der Arbeit handeln, wie die Gestaltung der Arbeitsintensität, Arbeitszeit, soziale und emotionale Einflüsse sowie die Gestaltung der Arbeitsumgebungsbedingungen. Diese Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GB Psych identifiziert und durch entsprechende Maßnahmen reduziert oder präventiv vorgebeugt. Der Begriff „psychische Belastungen“ sollte dabei wertungsfrei betrachtet werden, denn sie können in ihrer Wirkung negativ als auch positiv sein. Hierbei spielt die Ausprägung der psychischen Belastung eine Rolle für die psychische Beanspruchung.
Frage 6: Was ist eine GB Psych?
Sie soll der Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen nach § 5 ArbSchG Allgemeine Grundsätze, Norm DIN EN ISO 10075 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“ und Leitlinien der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) zur Umsetzung der psych. Belastungen dienen. Im Vordergrund steht die Prävention von psychisch bedingten Erkrankungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, optimale betriebliche Rahmenbedingungen für gesundes Arbeiten unter Einbeziehung der Mitarbeiter zu gewährleisten sowie Schwachstellen durch zusammen erarbeitete Maßnahmen aufzudecken.
Frage 7: Wer muss alles eine GB Psych durchführen?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB oder GBU Psych) durchzuführen (vgl. § 5 ArbSchG). Sie ist somit gesetzlich verpflichtend.
Frage 8: Wer prüft, ob eine GB Psych stattgefunden hat?
Eine Prüfung erfolgt durch das für eine Organisation zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Für eine Überprüfung bedarf es dabei keiner vorherigen Anmeldung. Sie kann jederzeit Kontrollen vornehmen.